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Gesetzliche BestimmungFür Kunden in den EU-Staaten: Als Besitzer eines Elektro- oder Elektronik-Altgerätes ist es Ihnen (gemäß der EU-Richtlinien 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- oder Elektronik-Altgeräte sowie des Elektro- oder Elektronikgesetzes vom 16.03.2005) gesetzlich nicht gestattet, dieses Gerät oder dessen elektrisches/elektronisches Zubehör über den unsortierten Hausmüll zu entsorgen. Stattdessen sind die dafür vorgesehenen kostenlosen Rückgabemöglichkeiten zu nutzen. Bei Rückfragen Bezüglich der Mitgliedsnummer wenden sie sich bitte an uns. |



